Wieviele Brandmelder?Nach den Richtlinien des OIB - Österreichisches Institut für Bautechnik - sind in Neubauten (sowie Zu- und Umbauten) in Wohnungen, Kindergärten und Hotels <30 Betten in allen Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen), sowie im Verlauf von Fluchtwegen (Gang, Diele, Vorraum) aus diesen Aufenthaltsräumen geeignete Rauchwarnmelder erforderlich.
Für den Bestandsbau gibt es zwar keine OIB-Regelung, dennoch ist auch hier eine Montage dieser Lebensretter unbedingt zu empfehlen (derzeit ist nur in Kärnten die Nachrüstung im Bestand gesetzlich verpflichtend). Weiters gibt es die Empfehlung, zusätzlich etwa im Abstellraum, in der Garderobe oder im Verlauf der Wohnungstreppe einen optimalen Schutz zu realisieren. Nähere Angaben liefert unser Foliendownload oben sowie auch die TRVB 122 S 2013 ( Überwachungsbereiche, Besonderheiten und Abstände der Rauchwarnmelder zueinander in Gängen, Abstände zu Wänden, Details zur Deckenmontage, etc), die der ÖBFV - Österreiche Bundesfeuerwehrverband kostenlos zur Verfügung stellt (ohne Anhänge). |
Pflicht in ganz ÖsterreichMittlerweile gilt in allen Österreichischen Bundesländern die Pflicht für den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen/Wohnhäusern im Neubau, bei Zu- und Umbauten sowie bei Sanierungen.
Alle Länder haben nämlich die Umsetzung der OIB-Richtlinien verbindlich eingeführt (unterschiedliche Umsetzungszeiträume). Zusätzlich gilt nur im Bundesland Kärnten auch in bestehenden Wohnungen/Wohnhäusern eine Nachrüstverpflichtung (gesetzliche Vorgabe), dessen Übergangsfrist längst abgelaufen ist. Vorbildlich, wenn es darum geht, Menschenleben zu schützen |